Aussage gegen Aussage

Obwohl als Zeuge nur ein anderer beteiligter Autofahrer auftrat, wurde ein Taxifahrer zu einer Geldbuße wegen Rotlichtverstoß verurteilt.
Redaktion (allg.)

Dies teilte die kostenlose Anwaltshotline mit und bezog sich dabei auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Landstuhl (Az. 4286 Js 13706/10). Ein bis dahin unbescholtener Taxifahrer sei laut Aussage eines anderen Autofahrers bei Rot über die Ampel gefahren. Das Problem dabei: Jener Zeuge stand mit seinem Fahrzeug in Querrichtung zur besagten Ampel und hätte demzufolge das Rotlicht gar nicht erkennen können.

Der Zeuge beharrte jedoch darauf, erst bei Umschalten der Ampel vor ihm auf Gelb den ersten Gang eingelegt zu haben und dann angerollt zu sein, während das Taxi dagegen noch auf die Kreuzung auffuhr, als in dessen Querrichtung längst Rot angezeigt wurde. Nur glücklicherweise sei es zu keinem Zusammenstoß gekommen.

Dem Gericht schien die Wahrnehmung des Zeugen nachvollziehbar. "Trotz der nicht zu übersehenden Zweifel, ob ein an erster Stelle in der Schlange stehender Linksabbieger zuverlässig beide Ampeln im Blick haben kann, würde immer zeitgleich spätestens beim Gelb-Umschalten der Linksabbiegespur die Ampel in der Querrichtung bereits auf Rot geschaltet", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der telefonischen Rechtsberatung (erreichbar unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) gegenüber taxi heute. Wobei technische Fehlschaltungen der Lichtzeichenanlage faktisch auszuschließen sind.

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