Noch in diesem Jahr möchte Mercedes-Benz die B-Klasse mit der Typenbezeichnung B 250 e als Plug-in-Hybrid auf den Markt bringen. Ihr Antrieb basiert auf dem bereits bestellbaren A-Klasse-Modell A 250 e.
Die neuen Plug-in-Hybride haben keinen Starter mehr. Der von Kooperationspartner Renault stammende 1,33-l-Vierzylinder wird über den 75 kW leistenden Elektromotor angelassen. Beide Motoren wirken auf das modifizierte Achtgang-Doppelkupplungsgetriebe mit nasser Trennkupplung. Das Antriebsduo bietet eine Systemleistung von 160 kW/218 PS und ein maximales Drehmoment von 450 Newtonmeter.
Die Lithium-Ionen-Batterie mit einer Kapazität von rund 15,6 kwH wurde unter den Rücksitzen untergebracht und soll die Ladekapazität nur geringfügig einschränken. Aufladen kann man sie mit Wechsel- oder mit Gleichstrom. Mit Wechselstrom soll das an einer 7,4-kW-Wallbox knapp zwei Stunden dauern, beim Laden mit Gleichstrom rund 25 Minuten. Bei vollem Akku soll die Reichweite des B 250 e gemessen nach dem WLTP-Verfahren 56 bis 67 Kilometer betragen.
Der Plug-in-Hybrid bietet zwei Fahrprogramme namens „Battery Level“ und „Electric“. Im Programm „Electric“ schaltet sich der Verbrenner nur beim Kick-down zu und der Fahrer kann die Stärke der Bremsenergie-Rückgewinnung mit Schaltpaddeln im Lenkrad in fünf Stufen einstellen. Ein elektrischer Klimakompressor erlaubt es, das Fahrzeug vor dem Start an der Steckdose zu kühlen oder zu heizen. Der B 250 e darf übrigens bis zu 1.600 Kilogramm schwere Anhänger ziehen.
Der B 250 e soll ab 37.664 Euro (Preise incl. MwSt.) zu haben sein. Zum Vergleich: Das Dieselmodell B 180 d kostet als Sondermodell „Das Taxi“ 29.214,50 Euro, als B 200 d 31.540,95 Euro Euro.
Laut dem Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland in Berlin, der für den Taxi-Vertrieb zuständig ist, ist der B 250 e derzeit nicht als Sondermodell „Das Taxi“ geplant.
Nach den Erfahrungen beim T-Modell der E-Klasse und erst recht bei der Limousine mit Plug-in-Hybrid-Antrieb sollten sich technisch interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer genau anschauen, wie geringfügig der Laderaumverlust wegen der Batterie wirklich ist. Bei den beiden E-Klässlern ist er jedenfalls beträchtlich.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin