Plötzliches Fahrverbot ist nicht rechtens

Eigentlich hätte ein Autofahrer wegen zu schnellem Fahren nur eine Geldbuße zahlen sollen. Als er dagegen aber Einspruch einlegte und es zur Verhandlung kam, setzte der Richter sogar noch ein einmonatiges Fahrverbot oben drauf. Zu Unrecht, sagt nun die höhere Instanz.
Redaktion (allg.)
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war der Verkehrssünder mit 21 km/h zu viel am Steuer seines Pkw ertappt worden. Die Verkehrsbehörde verhängte daraufhin gegen ihn einen Bußgeldbescheid in Höhe von 60 Euro, gegen den er aber Einspruch einlegte. Auf der Hauptverhandlung des für den Einspruch zuständigen Amtsgerichts erschienen weder sein Anwalt noch der von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbundene „Sünder“. Der Amtsrichter beharrte wider Erwarten nicht nur auf der Ordnungsstrafe, sondern sprach zusätzlich noch ein einmonatiges Fahrverbot aus. Dazu wäre er nach Auffassung des Koblenzer Oberlandesgerichts aber nur berechtigt gewesen, wenn der Richter den Verkehrssünder zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Äußerung gegeben hätte. Es sei ja nicht auszuschließen, dass dieser seine Verteidigung ernsthafter oder zumindest anders betrieben hätte, wäre ihm die mögliche Verhängung eines Fahrverbots rechtzeitig bewusst gemacht worden.
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