Fürsorgepflicht für Betrunkene? - Keine Gefängnisstrafe für Taxifahrer

Im Prozess um den Unfalltod eines 16-jährigen Jungen hat das Amtsgericht München heute einen Taxifahrer wegen "Aussetzung mit Todesfolge" zu eineinhalb Jahren verurteilt. Der Gang ins Gefängnis bleibt dem Kollegen allerdings erspart.
Redaktion (allg.)
Der Richter setzte die Strafe zur Bewährung aus, da bisher gegen den Taxifahrer noch keine Vorstrafen vorliegen und das Fehlverhalten des Kollegen nur "ein Rad von mehreren gewesen sei", das zum Unfalltod des 16-jährigen Schülers geführt hätte. Zur Vorgeschichte: Ein 16-jähriger Schüler wird in betrunkenem Zustand (2,64 Promille) von zwei Freundinnen in das Taxi des Kollegen gesetzt. Sie kratzen ihre letzten zwölf Euro zusammen und bitten den Taxifahrer, den Schüler nach Hause zu fahren. Während der Fahrt hält der Taxifahrer auf einem Parkplatz einer Bundesstraße an, weil sich sein Fahrgast übergeben muss. Anschließend will der Schüler nicht mehr einsteigen. Daraufhin fährt der Taxifahrer wieder zurück in seine Heimatstadt. Der Schüler wird wenige Minuten danach von einem Fahrzeug auf der Bundesstraße erfasst und erliegt noch am Unfallort seinen Verletzungen. Das Gericht bestätigte nun den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf Aussetzung mit Todesfolge. Es habe klare Anzeichen für den Taxifahrer gegeben, dass der Fahrgast hilflos gewesen sei. Ein kurzer Anruf bei der Polizei hätte genügt, um den Tod zu verhindern" argumentierte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Im Gerichtssaal anwesende Taxiunternehmer beurteilten das Urteil als milde. Taxifahrer müssten sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Fahrgast stellen, war der einhellige Tenor. taxi heute wird in seiner im Juni erscheinenden Printausgabe ausführlich über das Urteil berichten.
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