Münchner IHK sieht Uber-App sehr skeptisch
Das für deutsche Taxiunternehmer verbindliche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird durch die „Uber-App“ de facto außer Kraft gesetzt. Deshalb muss geprüft werden, ob hier eine Form der kommerziellen Personenbeförderung entsteht, die etablierten Taxi-Unternehmen nur deshalb die Existenzgrundlage entzieht, weil Vorschriften missachtet werden. Das schreibt IHK-Verkehrsexpertin Christiane Pöge im IHK-Spezial Verkehr und Logistik vom August 2014. Sie betreut bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern neuerdings das mobile Gewerbe.
Unter der Überschrift „Taxi-App Uber wirft viele Fragen auf“ weist die Referentin auf fehlende Qualifikationen der Uber-Fahrer und einige Pflichten hin, die verletzt würden. Die Fahrzeuge würden nicht überprüft und liefen ohne Versicherungsschutz. Zudem sei unklar, wie und ob die Fahrer ihre Einnahmen versteuerten.
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