Münchner IHK informiert über Mindestlohn

Zwei Referenten einer Kanzlei und einer Gewerkschaft schildern die Konsequenzen des Mindestlohns für Unternehmer.
Dietmar Fund

Über den am 1. Januar 2015 kommenden Mindestlohn, zeitgleich kommende neue Dokumentationspflichten und die Generalunternehmerhaftung informiert die IHK für München und Oberbayern am 17. November 2014 ab 15 Uhr im Forum der IHK Akademie München. Hauptgeschäftsführer Peter Driessen hat die Veranstaltung nicht speziell auf Taxi- und Mietwagenunternehmer zugeschnitten, doch auch sie sind herzlich willkommen.

Der Rechtsanwalt Dr. Marc Hendrik Spielberger stellt das neue Mindestlohngesetz vor. Danach referiert Florian Schmalenberg, Rechtsschutzsekretär der DGB Rechtsschutz GmbH, zum Thema „Ausgewählte rechtliche Aspekte aus Sicht der Gewerkschaft“. Nach einer Diskussionsrunde kann man einzelne Aspekte bei einem Get-together vertiefen.

Die IHK für München und Oberbayern erhebt ein Teilnehmerentgelt von 37 Euro (zzgl. MwSt.) pro Person. Anmelden kann man sich bis zum 10. November 2014 per E-Mail melissa.hofmann@muenchen.ihk.de oder schriftlich (IHK für München und Oberbayern, Melissa Hofmann, Balanstraße 55-59, 81541 München).

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