Oberlandesgericht Köln verbietet 50-Prozent-Rabatt von mytaxi

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Werbeaktion für das Bezahlen über die App mytaxi gingen in der Domstadt in eine neue Runde.
Nach dem Streit um die Bedienung der drei wichtigsten Kölner Bahnhöfe ist mytaxi in der Domstadt erneut ins Gespräch gekommen. (Foto: Intelligent Apps)
Nach dem Streit um die Bedienung der drei wichtigsten Kölner Bahnhöfe ist mytaxi in der Domstadt erneut ins Gespräch gekommen. (Foto: Intelligent Apps)
Dietmar Fund

Das Oberlandesgericht Köln hat der Daimler-Tochter Intelligent Apps kurz vor den Feiertagen per einstweiliger Verfügung untersagt, einen 50prozentigen Rabatt auf Taxifahrten zu geben. Das berichteten die Kölnische Rundschau und der Kölner Stadt-Anzeiger.

Laut der Kölnischen Rundschau hatte der Taxi-Ruf Köln die einstweilige Verfügung beantragt. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, stehe in der Urteilsbegründung, die Aktion sei keinesfalls kostendeckend, sondern werde ausschließlich dazu benutzt, Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. Das sei nur aus der Marktmacht eines großen Konzerns möglich, der gesellschaftlich hinter dem Anbieter stehe.

Wie die Kölnische Rundschau schreibt, sei die Rabattaktion laut den Richtern des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts kaufmännisch gedacht nicht vernünftig, da der Gewinn allein aus der siebenprozentigen Vermittlungsprovision bestehe. Die wiederholte Gewährung eines 50-Prozent-Rabatts in verschiedenen Städten lasse klar erkennen, dass die Kosten keinesfalls aus dem Geschäftsmodell selbst bestritten werden könnten. Geringere oder räumlich begrenzte Rabatte, zum Beispiel für Fahrten zum Flughafen, hätten die Richter aber nicht untersagt, schreibt das Blatt weiter.

Aus den Kölner Zeitungsberichten geht nicht hervor, auf welchen räumlichen Geltungsbereich sich das Urteil bezieht. Auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Köln war bis zu den Feiertagen noch keine Pressemitteilung zum Urteil mit dem Aktenzeichen 6 W 134/15 veröffentlicht.

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