Andrej W. wurde 10. Februar vom Landgericht Konstanz zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe mit Unterbringung in der Psychiatrie für den Mord und den Mordversuch an zwei Taxifahrerinnen im Juni 2010 verurteilt.
Alle Verfahrensbeteiligten hatten acht Tage Zeit, um Revision gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einzulegen. Von dieser Möglichkeit hat nun die Anwältin der überlebenden Fahrerin Gebrauch gemacht. Der Antrag wurde nicht begründet, vermutlich will die Anwältin eine härtere Strafe für den Täter erreichen. Die Nebenklage hatte in ihrem Plädoyer zum Prozessende lebenslängliche Haft im Gefängnis gefordert.
Das Gericht ordnete stattdessen die Unterbringung von Andrej W. in einer Psychiatrie an, da ihm von einem Gutachten schwere Persönlichkeitsstörungen und krankhafte Sexualvorstellungen bescheinigt worden waren.
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin