Zoll machte Schwerpunktkontrollen im Taxi-Gewerbe
Rund 1.200 weitere Sachverhaltsausklärungen und 21 Ermittlungsverfahren sind das Ergebnis einer bundesweiten Kontrolle von Taxifahrern und ihren Betrieben, die die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 2. und 5. März 2018 durchgeführt hat. Über 2.500 Zöllnerinnen und Zöllner befragten dabei rund 6.450 Fahrerinnen und Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen. Sie wurden von 385 Beschäftigten der Konzessionsvergabestellen, der Eichämter und der Polizei unterstützt. Das teilte die Generalzolldirektion am 9. März 2018 mit.
Geprüft wurde, ob das Fahrpersonal tatsächlich den Mindestlohn bezahlt bekommt, ob der Arbeitgeber aller Sozialabgaben ordentlich abführt und ob keine Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen werden. Auch die illegale Beschäftigung von Ausländern wurde unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden in etwa 1.100 Fällen Geschäftsunterlagen von Taxiunternehmern eingesehen.
Auf der Internetseite des Zolls wurde im Laufe der Überprüfungen eine ganze Reihe von Pressemitteilungen veröffentlicht, die sich auf Prüfungen in bestimmten Regionen bezogen. Sie fanden eine große Resonanz in der regionalen Presse und in überregionalen Zeitungen.
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