Haftstrafen nach Überfällen auf Taxifahrer

In zwei aktuellen Gerichtsentscheidungen wurden die Täter nach Überfällen auf Taxifahrer zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Redaktion (allg.)

Für achteinhalb Jahre muss ein 25-Jähriger hinter Gittern, der bei seinen Taten äußerst brutal vorgegangen war. Der stark drogenabhängige Mann hatte im Januar dieses Jahres zunächst zwei Taxifahrerinnen in Hagen geschlagen, gewürgt und anschließend beraubt. Doch das erbeutete Geld genügte ihm offenbar nicht: Am Folgetag raubte er in Wuppertal erneut eine Fahrerin aus, legte dabei eine Schnur um ihren Hals und zog so fest zu, dass die Frau ohnmächtig wurde.

Nun wurde der 25-Jährige für die drei Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Den Straftatbestand des versuchten Mordes sah das Gericht nicht als erwiesen an, sonst hätte die Strafe deutlich höher ausfallen können.

Wie niedrig die Hemmschwelle für einen Taxi-Überfall manchmal ist, zeigt eine Tat im baden-württembergischen Nagold. Vier Jugendliche zwischen 17 und 19 Jahren fuhren nach einem Discobesuch ins Gewerbegebiet, um in einem Fastfood-Restaurant noch etwas zu essen. So zumindest der ursprüngliche Plan. Als sie feststellten, dass das Restaurant schon geschlossen hatte und sie kurz darauf ein in der Nähe stehendes Taxi erblickten, beschlossen sie kurzerhand, den Fahrer auszurauben.

Zwei Jugendliche blieben im Wagen sitzen, während die beiden anderen den Taxifahrer mit einem Messer bedrohten und zur Herausgabe seines Bargelds zwangen. Der Überfallene beobachtete die vier Jugendlichen anschließend, wie sie in ihrem Wagen vom Tatort flüchteten und merkte sich das Kennzeichen. Die Polizei konnte das Quartett wenig später festnehmen.

Das Jugendschöffengericht in Rottweil verurteilte nun den 17-Jährigen einschlägig polizeibekannten Haupttäter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Zwei seiner Kumpanen wurden mit einer Bewährungs- bzw. einer Geldstrafe belegt.  Der vierte Jugendliche kam ohne Strafe davon. Er behauptete, während der Tat im Auto geschlafen zu haben, was vom Gericht nicht widerlegt werden konnte.

(sk)
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