Bahnhofsnutzung: Zentrale unterliegt vor Gericht
Die Taxizentrale „Hallo Taxi 3811“ hatte dem Taxiunternehmer Erkan T. den Nutzungsvertrag für den Bahnhof gekündigt. Somit durfte der Unternehmer dort keine Fahrgäste mehr aufnehmen. Gegen Erkan T. waren wiederholte Beschwerden eingegangen, er würde an nicht als Taxiplatz ausgewiesenen Stellen vor den Bahnhof Fahrgäste abgreifen. Er selbst gab jeweils an, vorbestellte Kunden abzuholen.
Vor dem Landgericht Hannover konnte er dies auch belegen: Ein Geschäftsmann aus Dortmund hatte als Zeuge bestätigt, dass er T. häufig anfordere. Als Grund nannte der Westfale, dass T. der deutschen Sprache mächtig sei und er stets wisse, wo er langfahren müsse.
Dies überzeugte das Gericht und urteilte deshalb gegen die Taxizentrale. Damit sei der Vertrag zwischen T. und der Taxizentrale weiter wirksam, wird der Rechtsanwalt T´s, Eckhard David, nach der Verkündung des Urteils in der Hannoverschen Allgemeine zitiert.
Wie die Zeitung weiter berichtet, habe die Taxizentrale nach dem Urteil allerdings erneut eine Kündigung gegenüber dem Unternehmer ausgesprochen. Als Begründung führte man diesmal aus, dass sich T. nicht an die so genannte Bahnhofsregelung halte, wonach sich an dem lukrativen Platz an bestimmten Tagen nur bestimmte Fahrzeuge bereit halten dürften.
Der Unternehmer wird sein Recht auf Bahnhofsnutzung also ein weiteres Mal einklagen müssen.
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