Während Patientinnen und Patienten bei vielen Krankenfahrten für jede Fahrt eine Zuzahlung entrichten müssen, war dies bei Fahrten zur Chemotherapie oder Strahlenbehandlung bei Krebskranken bisher oft nicht der Fall. Sie mussten nur für die jeweils erste und letzte Fahrt einer Behandlungsserie eine Zuzahlung leisten. Das hat sich nun bei der Barmer Ersatzkasse geändert. Darauf weist der Dachverband MOLO Mobilität und Logistik Rheinland-Pfalz e.V. hin.
Er informierte seine Mitgliedsbetriebe über ein entsprechendes Schreiben des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), das er dort auf Nachfrage erhalten habe. Demnach hat die Barmer Ersatzkasse seit dem 5. Juli 2021 ihr Verfahren umgestellt und verlangt jetzt für jede einzelne Fahrt zur Chemo- oder Strahlentherapie eine Zuzahlung.
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