Einigkeit demonstrieren

Immer wieder berichten wir über Unternehmer, die sich die gängige „Unterschreib oder stirb“-Praxis vieler Krankenkassen nicht mehr gefallen lassen und gemeinsam gegen Dumpingpreise vorgehen. Doch was gilt es, bei einem solchem Unternehmer-Zusammenschluss zu beachten und welche (Rechts-)Form ist die richtige?
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Genügt es, sich als einfach als „Interessengemeinschaft“ zu bezeichnen oder sollte man seinen Zusammenschluss mit einer bestimmten Rechtsform versehen? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es, um einen Verein zu gründen? Was hat es mit der Rechtsform der Genossenschaft auf sich und wo liegen die Vor- und Nachteile?

Mit Antworten auf diese und andere Fragen beschäftigt sich unser Thema des Monats September, mit dem wir Ihnen einen kleinen Ratgeber mit auf dem Weg geben möchten, um mit Ihrer Unternehmer-Vereinigung die gewünschte Außenwirkung zu erzielen.

Auch unsere Frage des Monats bezieht sich auf nach außen hin demonstrierte Einigkeit innerhalb des Gewerbes: Glauben Sie, dass der Zusammenschluss mehrerer Taxiunternehmer zu einer Interessengemeinschaft oder einem Verein etc. in Ihrer Region möglich und nötig wäre? Hier können Sie darüber abstimmen, Ihre Meinung mit einem Kommentar vertiefen und mit anderen Unternehmern diskutieren.

(sk)
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