City BKK-Pleite: Taxiunternehmer gehen nicht leer aus
Noch sind nicht alle Versicherten der City BKK zu einer neuen Kasse gewechselt. Zur Sicherstellung ihrer medizinischen Versorgung hat der Spitzenverband der Krankenkassen GKV in Abstimmung mit dem Bundesversicherungssamt und dem Bundesministerium für Gesundheit die CITI BKK in Abwicklung (i.A.) bis zum 30.09.11 als leistungsaushelfende Krankenkasse benannt.
Wie der BZP mitteilt, wird die City BKK i.A. bei diesen Patienten auch nach dem 30.06. noch als Kostenträger auf Verordnungen z.B. auch von Krankenfahrten aufgeführt werden. Taxiunternehmer können ihre entsprechenden bis zum 30. September durchgeführten Krankenfahrten über die Abwicklungsgesellschaft abrechnen. Sowohl das Haupt-Institutionskennzeichen (10 95 3801 9) als auch die Abrechnungs-Institutionskennzeichen (10 15 3801 2, 10 80 3801 2, 10 80 9213 3) der City BKK bleiben laut BZP so lange aktiv.
Der Spitzenverband der Krankenkassen GKV hat zur Schließung der City BKK zudem ein Merkblatt für Leistungserbringer veröffentlicht, das Sie im Anhang dieser Meldung abrufen können.
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