Niedersachsen: Impf-Taxi-Fahrten schon ab 70 Jahren
Das Land Niedersachsen hat seine bisher für mindestens 80-Jährige bestehende Regelung für Taxi- und Mietwagenfahrten zu den Impfzentren am 15. März 202 auf über 70-Jährige ausgedehnt. Das hat laut dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) Ministerin Daniela Behrens bereits auf einer Pressekonferenz am 12. März bestätigt. Der Verband verschickte seine Pressemitteilung dazu aber erst am 18. März.
Wie bisher ist die Grundlage einer Kostenübernahme auf jeden Fall je eine Verordnung einer Krankenbeförderung für die Hin- und die Rückfahrt zum Impfzentrum. Diese Verordnung muss am Ende jeder Fahrt der Fahrerin oder dem Fahrer übergeben werden. Dessen Unternehmen rechnet die Fahrt dann entweder mit der Krankenkasse ab, wenn bestimmte Voraussetzungen bezüglich eines Pflegegrades oder des Schwerbehindertenausweises vorliegen (taxi heute berichtete). Ist dies nicht der Fall, rechnet das Unternehmen mit der vom Land Niedersachsen damit beauftragten zentralen Abrechnungsstelle DAVASO GmbH ab.
Das Land trägt die Kosten in jedem Fall nur, wenn die Mobilität eingeschränkt ist und die Impflinge dies mindestens durch Transportscheine ihres Hausarztes nachweisen können. Ein Prüfschema hat der GVN seiner Pressemitteilung gleich beigefügt. Es kann als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden.
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