Rentner dürfen befristet weiter beschäftigt werden
Bis zum Erreichen der vereinbarten Regelaltersgrenze darf man mit einem angehenden Rentner eine befristete Verlängerung des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbaren. Eine unerlässliche Voraussetzung dafür ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht und im Arbeitsvertrag eine Regelaltersgrenze festgelegt worden ist. Darauf weist Benjamin Sokolovic hin, Arbeitsrechtler und Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN).
Nach seinen Ausführungen wurde die noch weitgehend unbekannte Regelung zum 1. Juli 2014 in Paragraf 41 S. 3 Sozialgesetzbuch (SGB VI) getroffen. Der Wortlaut des Gesetzes lasse das Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes auch „mehrfach“ zu.
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