Taxi-Dachverband GVN bietet Musternachweise für 3-G-Regelung

Die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen hat ihren Mitgliedsbetrieben Mustervorlagen bereitgestellt, mit denen sie ihren Dokumentationspflichten nachkommen können.

Für die Dokumentation der von Fahrerinnen und Fahrern vorgelegten Nachweise hat die Fachvereinigung ihren Mitgliedsbetrieben praktische Vorlagen geliefert. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Für die Dokumentation der von Fahrerinnen und Fahrern vorgelegten Nachweise hat die Fachvereinigung ihren Mitgliedsbetrieben praktische Vorlagen geliefert. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die zur besseren Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführte 3-G-Pflicht gilt zwar in Bussen, Bahnen und im Flugverkehr, aber nicht im Taxi. Darauf hat nach dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) auch die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) hingewiesen. Sie weist ihre Mitgliedsbetriebe aber ebenfalls darauf hin, dass das Fahrpersonal nun einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erbringen muss, was kurz als 3-G-Regel bezeichnet wird. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen nun ja laut GVN bis zum 19. März 2022 dokumentieren, wer einen Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt hat und wer sich wann hat testen lassen.

Für beide Zwecke hat die Fachvereinigung ihren Mitglieder Mustervorlagen als pdf-Dateien zugesandt. Prinzipiell handelt sich dabei um Tabellen, die in den Betrieben auch selbst leicht angelegt werden können. Christian Brüggmann, der neue Geschäftsführer der Fachvereinigung, ist damit einverstanden, dass interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer die Vorlagen im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen können.

Die Fachvereinigung gehört zu den Gründungsmitgliedern des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV). Von ihm kamen bisher noch keine solchen konkreten Hilfestellungen, sondern nur eine positive Äußerung über die Abwendung der 3-G-Kontrollpflicht für die Fahrgäste von Taxis und Mietwagen. Der GVN schreibt nun, dass damit einer Forderung beider Bundesverbände entsprochen worden sei.

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