Gesetzeskommentar zur BoKraft neu aufgelegt

Der Erich Schmidt Verlag (ESV) hat seine aus dem Jahr 2001 stammende Gesetzeskommentierung zur BoKraft überarbeitet. Die Neuauflage 2012 ist ab sofort erhältlich.
Redaktion (allg.)

Die Rechte und Pflichten eines Taxi- und Mietwagenunternehmers sind im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Ergänzend dazu hat der Gesetzgeber eine „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“ erlassen, die im Gewerbe unter dem Namen „BoKraft“ bekannt ist. Sie regelt den Betriebsablauf in einem Verkehrsunternehmen und definiert die Mindestanforderungen bezüglich der Ausrüstung und Beschaffenheit für Kraftfahrzeuge.
Im Gegensatz zum PBefG, wo man – zumindest im Rechtsbereich der Taxi- und Mietwagendefinitionen – nur sehr selten Änderungen vornimmt, wurde die BoKraft in den letzten Jahren des Öfteren an aktuelle Bestimmungen angepasst. Prominentestes Beispiel dafür ist das Rauchverbot in Taxis.
Die komplett überarbeitete und im Umfang deutlich erweiterte Neuauflage des „Kommentars über die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“ greift alle diese Änderungen auf. Das Werk bietet eine ausführliche Darstellung der Entwicklungen der letzten Jahre und beleuchtet beispielsweise die Folgen der Verfassungswidrigkeit des Eigenwerbeverbots an Taxis und Mietwagen.
Als Autoren des Gesetzeskommentars fungieren Dr. Rita Bidinger, Richterin in Frankfurt am Main und Ralph Müller-Bidinger, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Rita Bidinger führt damit das Werk Ihres Vaters Dr. Helmut Bidinger fort.
Der 356 Seiten dicke Kommentar ist unter der ISBN-Nummer 978 3 503 08724 2 registriert und für 48 Euro im Buchhandel erhältlich.
 

Logobanner Liste (Views)