Bezirksgericht Düsseldorf erwägt Diesel-Fahrverbote

Die Bezirksregierung müsse den geltenden Luftreinhalteplan nachbessern und daher auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Erwägung ziehen, urteilte das Gericht.

Die Bezirksregierung Düsseldorf muss den geltenden Luftreinhalteplan so ändern, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Stickoxid-Grenzwertes enthält. In diesem Zusammenhang sagte der Vorsitzende Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung, die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit fordere eine schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes. Dem werde der Luftreinhalteplan „angesichts des großen Verursachungsanteils von Dieselfahrzeugen“ nicht mehr gerecht. Bei einer Fortschreibung innerhalb eines Jahres müssten insbesondere auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge „ernstlich geprüft und abgewogen“ werden. Dafür sei die Einführung einer blauen Plakette auf Bundesebene nicht zwingend. Eine Rechtsgrundlage für ein Diesel-Fahrverbot böten bereits das geltende Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrecht.

Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 K 7695/15 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angestrengt. Sie erklärte das Urteil in einer Pressemitteilung für „bahnbrechend“ und schreibt, Dieselverbote seien nun unausweichlich. Insgesamt hat die Organisation 15 ähnliche Verfahren in anderen Städten eingeleitet. Zu ihnen zählen neben Großstädten auch kleinere Städte wie Reutlingen oder Limburg.

In einem bekannten sozialen Netzwerk haben das Urteil und die Stellungnahmen der DUH zu einer heftigen Debatte von Taxlern geführt. Sie redeten von „heißer Luft, die auch schon eine Plakette bräuchte“, bezeichneten die Vertreter der DUH als „Ökoterroristen“ und diskutierten über Elektroantriebe. Einige ärgerten sich darüber, dass es zwar wahrscheinlich Ausnahmegenehmigungen für Taxen geben werde, man die aber wieder teuer kaufen müsse. „Durch die Zahlung einer Gebühr wird man dann auf wundersame Weise umweltfreundlich. Das ist der Ablasshandels des 21. Jahrhunderts“, lautete eine Stellungnahme.

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