Bereits in einer früheren Meldung berichteten wir über die überraschende Wiederwahl von Peter Kristan in den Vorstand der TAZ und die kurz darauf erfolgte Amtsenthebung durch den Aufsichtsrat, unter anderem wegen Verletzungen des Datenschutzes und Amtsanmaßungen. Diesen Rausschmiss des Peter Kristan hatten die Genossenschaftsmitglieder in einer außerordentlichen Versammlung mit knapper Stimmenmehrheit bestätigt. Wie nun bekannt wurde, hatte der Bundesverband BZP dabei seine Finger im Spiel. Der in Frankfurt ansässige Verband besitzt nämlich die Rechte an der bundesweit einheitlichen Taxirufnummer 19410. Für den Raum Stuttgart werden Bestellungen über 19410 an die TAZ weitergeleitet. Das regelt ein Vertrag zwischen BZP und TAZ. Seit dem Ausscheiden des früheren TAZ-Vorstands aus dem BZP in den Neunziger Jahren und der gleichzeitigen Gründung des Konkurrenzverbands TVD (aus dem Herr Kristan mittlerweile ebenfalls im Streit ausgeschieden ist), ist das Verhältnis zwischen BZP und Peter Kristan zerrüttet. Wie sehr, zeigt eine Vereinbarung, die zwischen BZP und TAZ am 23.8.2000 bezüglich der Rechte an der Rufnummer 19410 geschlossen wurde: Laut Informationen des heutigen Vorstandsmitglieds der TAZ, Wolfgang Ehrhardt, fällt die einheitliche Rufnummer sofort an den BZP zurück, falls Peter Kristan wieder eine Funktion innerhalb der TAZ ausführt. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der BZP diese Rufnummer neu vergeben dürfen, eventuell sogar an einen direkten Wettbewerber. Die TAZ hätte dann nach eigenen Angaben 32 Prozent ihrer telefonischen Aufträge verloren. Auch so kann man demzufolge Einfluss auf eine Taxizentrale nehmen, deren Vorstände seit Jahren die führenden Köpfe eines Konkurrenzverbands sind.
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