Bewährungsstrafe gegen betrügerischen Taxiunternehmer

Ein 42-jähriger Taxiunternehmer ist vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Redaktion (allg.)
Der angeklagte Unternehmer hatte nach Angaben des Hauptzollamts Singen über Jahre hinweg Aushilfsfahrer beschäftigt, die er gegenüber den zuständigen Sozialversicherungsträgern nicht oder nur unzureichend gemeldet hatte. Der Schaden für die Sozialversicherung und die Unfallversicherung betrug insgesamt rund 150.000 Euro. Das Gericht zeigte für den Unternehmer nur wenig Verständnis und verurteilte den 42-Jährigen zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen mehrfachen Betrugs sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Da spielte es nur eine geringe Rolle, dass der Unternehmer bisher ein unbeschriebenes Blatt gewesen war und bereits damit begonnen hatte, durch Zahlungen an eine Krankenkasse den Schaden wieder gut zu machen. Berücksichtigt wurde jedoch, dass der Mann geständig war und Einsicht zeigte.
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