Nachtrunk lohnt sich nicht

Wer nach einer Alkoholfahrt behauptet, er habe erst zu Hause getrunken, begeht eine Pflichtverletzung.
Nach einem unter Alkoholeinfluss verursachten Unfall sollte man zu Hause erst recht keinen Alkohol mehr trinken. (Foto: FotoHiero/pixelio.de)
Nach einem unter Alkoholeinfluss verursachten Unfall sollte man zu Hause erst recht keinen Alkohol mehr trinken. (Foto: FotoHiero/pixelio.de)

Wer alkoholisiert Auto gefahren ist und sich vor einer polizeilichen Ermittlung fürchtet, darf danach nicht zu Hause weiteren Alkohol trinken. Sonst erschwert er die Ermittlung seiner Blutalkoholkonzentration und begeht eine Pflichtverletzung. Seine Versicherung muss daraufhin den während der Alkoholfahrt entstandenen Schaden nicht bezahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Aktenzeichen 3 U 66/23 hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer nachts einen abgestellten Anhänger beschädigt. Er fuhr weg, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Von zu Hause verständigte er die Polizei. Bei ihm wurden 1,84 Promille festgestellt, woraufhin der Autofahrer behauptete, er haben wegen des Schocks zu Hause zwei Bier und zwei Schnäpse getrunken. Er klagte gegen seine Versicherung, die nicht zahlen wollte.

Das Gericht stellte fest, dass der Autofahrer gleich zwei Obliegenheitsverletzungen begangen habe: zum einen die Unfallflucht und zum anderen den Nachtrunk. Weil der Mann die Polizei angerufen habe, hätte er wissen müssen, dass polizeiliche Ermittlungen auf ihn zukämen.

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