Taxi-Landesverband rät zur Beibehaltung der Maske

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. rät Fahrerinnen und Fahrern dazu, trotz der in Bayern weggefallenen Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr weiter eine solche zu tragen.

In Bayern nicht mehr vorgeschrieben, aber weiterhin ratsam ist das Tragen einer medizinischen oder einer FFP-2-Maske (Foto) bei Besetztfahrten. (Foto: Dietmar Fund)
In Bayern nicht mehr vorgeschrieben, aber weiterhin ratsam ist das Tragen einer medizinischen oder einer FFP-2-Maske (Foto) bei Besetztfahrten. (Foto: Dietmar Fund)

Seit dem 10. Dezember 2022 müssen in Bayern die Fahrer und Fahrerinnen von Taxis und Mietwagen bei der Fahrgastbeförderung keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Auch ihre Fahrgäste sind von dieser Tragepflicht befreit. Fahrgäste, die keinerlei Maske tragen, müssen nun wieder befördert werden. Darauf weist der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. hin.

Der Verband rät seinen Mitgliedsbetrieben dennoch, ihr Fahrpersonal für die Beförderung von Fahrgästen weiterhin mit Masken auszustatten. Außerdem sollten sie ihre Trennschutz-Einrichtungen noch nicht abbauen.

Viele Fahrgäste legten weiterhin Wert auf ausreichenden Schutz vor einer Corona-Infektion, argumentiert der Erste Vorsitzende Thomas Kroker. Daher rate sein Verband, weiterhin Fahrzeuge mit den SAFE-Taxi-Kriterien Maske, Trennschutz und regelmäßige Desinfektion vorzuhalten.

Das Aussetzen der Masken-Tragepflicht im öffentlichen Personen-Nahverkehr wurde mit Wirkung schon ab dem 8. Dezember 2022 auch in Sachsen-Anhalt beschlossen, wie die dortige Staatskanzlei am 6. Dezember verkündet hat. Taxi- und Mietwagenbetriebe dort und in anderen Bundesländern sollten prüfen, ob die landesspezifischen Regelungen bereits Ähnliches vorsehen. Die jeweiligen Landesverbände sollten dazu Auskunft geben können.

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