Seit dem 10. Dezember 2022 müssen in Bayern die Fahrer und Fahrerinnen von Taxis und Mietwagen bei der Fahrgastbeförderung keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Auch ihre Fahrgäste sind von dieser Tragepflicht befreit. Fahrgäste, die keinerlei Maske tragen, müssen nun wieder befördert werden. Darauf weist der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. hin.
Der Verband rät seinen Mitgliedsbetrieben dennoch, ihr Fahrpersonal für die Beförderung von Fahrgästen weiterhin mit Masken auszustatten. Außerdem sollten sie ihre Trennschutz-Einrichtungen noch nicht abbauen.
Viele Fahrgäste legten weiterhin Wert auf ausreichenden Schutz vor einer Corona-Infektion, argumentiert der Erste Vorsitzende Thomas Kroker. Daher rate sein Verband, weiterhin Fahrzeuge mit den SAFE-Taxi-Kriterien Maske, Trennschutz und regelmäßige Desinfektion vorzuhalten.
Das Aussetzen der Masken-Tragepflicht im öffentlichen Personen-Nahverkehr wurde mit Wirkung schon ab dem 8. Dezember 2022 auch in Sachsen-Anhalt beschlossen, wie die dortige Staatskanzlei am 6. Dezember verkündet hat. Taxi- und Mietwagenbetriebe dort und in anderen Bundesländern sollten prüfen, ob die landesspezifischen Regelungen bereits Ähnliches vorsehen. Die jeweiligen Landesverbände sollten dazu Auskunft geben können.
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