Schutzmasken im Taxi bleiben im Ländle erstmal zulässig

Baden-Württemberg lässt das freiwillige Tragen von Schutzmasken am Taxi- oder Mietwagen-Lenkrad weiterhin zu, solange die Corona-Verordnung noch gilt.

Baden-Württemberg beweist beim freiwilligen Tragen von Schutzmasken am Taxi-Lenkrad Augenmaß. (Foto: Dietmar Fund)
Baden-Württemberg beweist beim freiwilligen Tragen von Schutzmasken am Taxi-Lenkrad Augenmaß. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Solange die bis zum 7. April 2023 gültige Corona-Verordnung noch gilt, ist in Baden-Württemberg das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) für Bus- und Taxifahrer auf freiwilliger Basis möglich. Diese Klarstellung hat der Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.V. vom Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg zugesandt bekommen.

Das Ministerium schreibt, die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sei zwar am 31. Januar 2023 aufgehoben worden, aber es bestehe dennoch weiterhin ein Schutzbedarf. Deshalb werde gemäß der bis zum 7. April 2023 gültigen Corona-Verordnung das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) generell empfohlen. Bei Bus- oder Taxifahrern müsse beim Tragen eines Mund- und Nasenschutzes zwischen den mit der Verhüllung verbundenen Problemen bei der Identitätsfeststellung und dem Schutz immungeschwächter Fahrgäste und dem Schutz besonders schutzbedürftiger Personen abgewogen werden. Das gelte speziell bei den häufigen Fahrten zu medizinischen Behandlungen die zur Dialyse oder zur Bestrahlung.

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