Umweltzonen: Auch beim Parken darf abkassiert werden

Seit dem 1. Februar gilt die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Damit können auch Politessen und Hilfspolizisten der Ordnungsämter Knöllchen an Plakettensünder verteilen.
Redaktion (allg.)
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung ist nicht mehr nur das "Führen eines Fahrzeugs" ohne gültige Plakette unzulässig, sondern die "Teilnahme am Verkehr" - also auch das Parken. Bisher durfte die Polizei nur die Einhaltung der Plakettenvorschrift kontrollieren, wenn Fahrzeuge angehalten wurden, seit dem 1. Februar werden nun auch parkende Fahrzeuge kontrolliert und bei einem Verstoß mit einem Strafzettel belegt. Während die Polizei sich bisher noch auf wichtigere Dinge als die Kontrolle der Feinstaubplakettenverordnung konzentrierte, ist nun mit einer steigenden Zahl von Bußgeldverhängungen zu rechnen. Denkwürdiges Beispiel dafür ist Hannover: Seit Einführung der Umweltzone am 1. Januar 2008 sollen insgesamt 104 Bußgelder verhängt worden sein. Alleine an den beiden ersten Tagen, an denen die neue StVO gilt, wurden offenbar schon 175 Verstöße geahndet.
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