Mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 Euro möchte die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte fördern. Diese neue Fördermaßnahme ist Teil des „Sofortprogramms Elektromobilität“, das die Landesregierung für Kommunen, Handwerker, Unternehmen und Privatpersonen aufgelegt hat.
Aus diesem Programm gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung zwischen 11 und 22 Kilowatt, die Leistungselektronik, Verkabelungen, Parkplatzmarkierungen, Tiefbaumaßnahmen, Fundamente, die Ertüchtigung eines vorhandenen Hausanschlusses sowie die Montage und Inbetriebnahme. Die Fördergelder sind aber laut einer Verlautbarung des Wirtschaftsministeriums an den Bezug von zertifiziertem Grünstrom gebunden.
Unternehmen können für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur erst nach dem Auslaufen des bis 31. Oktober 2017 befristeten Bundesprogramms eine Förderung nach dem Landesprogramm beantragen. Weitere Informationen und Förderunterlagen hat das Ministerium auf der Internetseite www.progres.nrw.de hinterlegt. Kunden mit einem üblichen Stromtarif können im Rahmen einer Übergangsregelung bis Ende März 2018 einen Zuschuss von 30 Prozent für die Errichtung eines Ladepunktes bekommen.
Privatpersonen können übrigens seit dem 16. Oktober 2017 einen Förderantrag stellen, wenn sie auf ihrem Grundstück eine Ladesäule installieren möchten. Für privat genutzte Ladepunkte zahlt das Ministerium 50 Prozent der Kosten bis maximal 1.000 Euro.
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