Die Hansestadt wird für die Dauer eines Jahres keine neuen Taxigenehmigungen mehr erteilen.
Mit der überraschenden Maßnahme will Hamburg die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes erhalten und die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der bestehenden Unternehmen sichern. Neubewerber können sich für diesen Zeitraum auf eine Warteliste setzen lassen, bestehende Unternehmen erhalten weiterhin eine Genehmigung zur Fortführung ihres Betriebes.
Nach Ansicht der Genehmigungsbehörde ist das Hamburger Taxengewerbe eine wichtige Säule des öffentlichen Personennahverkehrs, die meisten Betriebe könnten derzeit jedoch nicht kostendeckend arbeiten. Insgesamt übersteige das Angebot an Taxen die Nachfrage deutlich, weshalb ein kostendeckender Betrieb in vielen Fällen nicht mehr möglich sei, so Dirk Ritter von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in Hamburg.
Im kommenden Jahr sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und Qualität des Taxigewerbes zu sichern.
Insbesondere die Hamburger Mehrwagenbetriebe, die mehr als ein Taxi betreiben, können derzeit kaum noch die für einen kostendeckenden Betrieb notwendigen Umsätze erzielen. Die Nachfrage ist seit den Vor-Corona-Jahren von ca. 12,22 Mio. Touren im Jahr 2017 auf nur noch 9,55 Mio. Touren im Jahr 2023 gesunken, die Anzahl der Taxen auf den Straßen ist jedoch nahezu gleichgeblieben (ca. 3.000 Taxen in Hamburg). Mit der Folge, dass jedes Taxi ca. 1,5 Touren pro Schicht weniger fährt, also statt knapp 12 Touren pro Schicht (wie im Jahr 2017) nur noch gut 10 Touren pro Schicht (im Jahr 2023). Um kostendeckend fahren zu können, ist ein Stundenumsatz von ca. 32 Euro/Stunde notwendig, im Mai 2024 lag dieser bei 26,92 Euro/Stunde. Die Tarifanpassungen der letzten beiden Jahre sind damit nicht bei den Fahrzeugen angekommen, weitere Preiserhöhungen sind ausgeschlossen, um die Nachfrage nicht weiter zu dämpfen. Vielmehr soll das Fahrzeugangebot an die Nachfrage angepasst und damit die Auslastung wieder verbessert werden.
Die Stadt möchte die Taxi betriebe und die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes langfristig sichern. Insbesondere die Mehrwagenbetriebe, die mit ihren Fahrzeugen an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr für die Fahrgäste zur Verfügung stehen, sollen unterstützt werden, um einen qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten. Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen und die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zum Schutz des Fahrpersonals einzuhalten und damit einen sicheren Verkehr zu gewährleisten. Rechtsgrundlage für den einjährigen Beobachtungszeitraum ist das Personenbeförderungsgesetz (§ 13 Abs. 4), das die Möglichkeit eröffnet, die Genehmigung für den Verkehr mit Taxen zu versagen, „wenn öffentliche Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit gefährdet wird. tk
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