Taxi- und Mietwagenunternehmer, die erst noch überlegen müssen, wie sie auf die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung reagieren müssen, könnten grundlegende Informationen auch bei Landesbehörden für den Datenschutz bekommen. Das zeigt exemplarisch das in Ansbach angesiedelte Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Es hält auf seiner Homepage zwölf „Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine“ bereit. Sie definieren an einem Musterbeispiel jeweils die Anforderungen und bieten ein Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
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