Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat ein Merkblatt für Taxi- und Mietwagenunternehmer veröffentlicht. In der nur fünf DIN A4-Seiten umfassenden „Information für Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes“ geht es um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung. Das Dokument beschreibt den Grundsatz, dass jeder Geschäftsvorfall einzeln aufzuzeichnen ist, was sowohl auf einem Schichtzettel als auch elektronisch erfolgen kann. Geschildert wird darin auch der Zugriff der prüfenden Finanzbehörden auf Daten aus dem Taxameter beziehungsweise dem Wegstreckenzähler.
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