Nachtbereitschaft kam in die Taxenordnung

Dietmar Fund

Der Kreistag des Landkreises Mettmann hat am 22. März 2018 einstimmig die Neufassung der Taxenordnung für den Kreis Mettmann beschlossen. Sie sieht vor, den Passus zum Bereithalten der Taxen „in ortsüblichem Umfang“ durch einen neuen Satz zu präzisieren. Er lautet: „Die Betriebspflicht schließt eine lückenlose Nachtdienstbereitschaft ein, die auch in Kooperation mit anderen Unternehmern am Ort gewährleistet werden kann.“

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Artikel Nachtbereitschaft kam in die Taxenordnung
Seite 4 | Rubrik Taxi-News
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