Der Zoll prüfte zwei Krefelder Taxibetriebe
Auf Veranlassung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben 48 Zöllnerinnen und Zöllner am 8. Juni 2021 zwei Krefelder Taxiunternehmen kontrolliert. Sie verstreckten Durchsuchungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft Krefeld. Laut anonymen Hinweisen sollen die Unternehmer ihre Mitarbeiter vornehmlich auf Provisionsbasis beschäftigen, was seit Einführung des Mindestlohns nur noch dann zulässig ist, wenn unter dem Strich mindestens der Mindestlohn gezahlt wird. Das den Mitarbeitenden zustehende Urlaubs- und Krankengeld soll auch nicht bezahlt worden sein.
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