Neue „Maskenpflicht“ auch für Taxis und Mietwagen

Zwei medizinische oder FFP-2-Masken müssen jetzt in jedem Auto-Verbandskasten mitgeführt werden. Bild: Dietmar Fund
Zwei medizinische oder FFP-2-Masken müssen jetzt in jedem Auto-Verbandskasten mitgeführt werden. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Ein Verwarnungsgeld von fünf oder zehn Euro droht nach dem Auslaufen einer entsprechenden Übergangsregelung am 31. Januar 2023 jedem Fahrer und jeder Fahrerin, aber auch allen Halterinnen und Haltern, wenn der Verbandskasten nicht die erforderlichen zwei Schutzmasken enthält. Darauf weist die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbes Niedersachsen e.V. (GVN) in ihrem Mitglieder-Rundschreiben hin. Bei den Masken müsse es sich nicht um FFP-2-Masken handeln. Dazu ein Tipp von taxi heute: Wenn man die zwei Masken reinpackt, sollte man gleich überprüfen, ob das Ablaufdatum des restlichen Inhalts noch nicht erreicht ist.

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Seite 8 bis 0 | Rubrik Taxi-News
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