Dürfen Taxifahrer noch freiwillig mit Maske fahren?
Die Hamburger Behörde für Verkehr und Verkehrswende hat der Taxibranche der Hansestadt die Information der Sozialbehörde weitergeleitet, dass mit dem Auslaufen der Corona-Eindämmungsverordnung die Maskenpflicht auch für Fahrgäste sowie Fahrerinnen und Fahrer wegfalle. „In der Folge bedeutet das dann auch, dass die Beförderungspflicht im Taxenverkehr wieder vollumfänglich besteht. Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, dass installierte Trennvorrichtungen weiterhin benutzt werden (solange diese nicht von anderen Behörden wie der Polizei beanstandet wurden) und Fahrgäste erst einmal auf die hinteren Plätze gebeten werden.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.
◂ Heft-Navigation ▸
Taxi-Fahrzeuge (Pkw) , Taxi-Newsletter, Taxameter, Taxi-Fahrer , BZP – Deutscher Taxi- und Mietwagenverband , Straßenverkehrsordnung (StVO) , Krankenbeförderung , Weiterbildung , Taxi-Konzessionen , Verkehrspolitik , Mietwagenbranche , Taxi-Apps , Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) , Taxizentralen , Personal, Gehälter, Arbeitsschutz , Wirtschaftsnachrichten , Werbung , Taxi-Folierung , Taxi-Umrüster , Straßenverkehr , Elektromobilität, Taxifuhrpark und -flottenmanagement , Taxi-Versicherungen , Hybrid, Diesel, Erdgas , Taxi-Magazin