Wenn ein tödlich verunglückter und nicht angeschnallter Beifahrer einen Unfall angeschnallt unverletzt überlebt hätte, trägt er eine Mitschuld. Der Schadenersatz für die Hinterbliebenen verringert sich entsprechend, auch wenn dem Fahrer ein schwerer Verkehrsverstoß vorzuwerfen ist. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am 7. Januar 2020 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 12 U 518/19 entschieden. Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Richter der Vorinstanz.
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