Ein Taxiunternehmer beantragte die Übertragung einer noch rund dreieinhalb Jahre geltenden Taxigenehmigung. Die Genehmigungsbehörde erteilte zunächst eine auf ein Jahr Laufzeit befristete Genehmigung unter mehreren Bedingungen und Auflagen. Unter anderem unterzeichnete der Antragsteller eine formularmäßige Erklärung, wonach er eine andere Person, die erfolgreich die Prüfung zum Erwerb des Fachkundenachweises abgelegt hatte, zur Führung der Geschäfte einsetze. Er erhalte die Taxikonzession befristet für dieses eine Jahr unter der Auflage, in diesem Zeitraum die Fachkundeprüfung für Taxiunternehmer abzulegen.
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