Fachkunde des Geschäftsführers reicht

Eine Genehmigungsbehörde kann die Übertragung einer Taxikonzession nicht an die Bedingung knüpfen, dass der Antragsteller selbst die Unternehmerprüfung bestanden hat.
Wenn ein Einzelunternehmer keine Unternehmerprüfung nachweisen kann, muss schon Einiges zusammenkommen, um seinem Geschäftsführer eine Scheingeschäftsführung nachzuweisen. Bild: Dietmar Fund
Wenn ein Einzelunternehmer keine Unternehmerprüfung nachweisen kann, muss schon Einiges zusammenkommen, um seinem Geschäftsführer eine Scheingeschäftsführung nachzuweisen. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Unternehmerprüfung

Ein Taxiunternehmer beantragte die Übertragung einer noch rund dreieinhalb Jahre geltenden Taxigenehmigung. Die Genehmigungsbehörde erteilte zunächst eine auf ein Jahr Laufzeit befristete Genehmigung unter mehreren Bedingungen und Auflagen. Unter anderem unterzeichnete der Antragsteller eine formularmäßige Erklärung, wonach er eine andere Person, die erfolgreich die Prüfung zum Erwerb des Fachkundenachweises abgelegt hatte, zur Führung der Geschäfte einsetze. Er erhalte die Taxikonzession befristet für dieses eine Jahr unter der Auflage, in diesem Zeitraum die Fachkundeprüfung für Taxiunternehmer abzulegen.

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Artikel Fachkunde des Geschäftsführers reicht
Seite 25 | Rubrik Recht & Steuern
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