Bei Müllfahrzeugen ist höchste Vorsicht geboten

Im Zweifelsfall sollte man hinter einem Müllfahrzeug, das im Einsatz ist, lieber warten. Bild: Daimler Truck AG
Im Zweifelsfall sollte man hinter einem Müllfahrzeug, das im Einsatz ist, lieber warten. Bild: Daimler Truck AG
Dietmar Fund

An einem Müllfahrzeug darf man nur besonders vorsichtig vorbeifahren, aber man muss dazu nicht unbedingt mit Schrittgeschwindigkeit fahren und einen Sicherheitsabstand von zwei Metern einhalten. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins anhand eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 15. Februar 2023 hin. Es trägt das Aktenzeichen 14 U 111/22. In dem verhandelten Fall war eine Autofahrerin mit rund 13 km/h bei einem seitlichen Abstand von maximal 50 Zentimetern an einem Müllfahrzeug vorbeigefahren, das mit eingeschalteter gelber Rundumleuchte und Warnblinkern vor einem Grundstück gehalten hatte.

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Seite 24 | Rubrik Recht & Steuern
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