Eine Klage setzt Betroffenheit voraus

Einem in München taxifahrenden Rechtsanwalt fehlt die Befugnis, in Nürnberg die Taxitarifordnung anzufechten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Bayern entschieden.
Der Kläger wandte sich gegen die Kreditkarten-Akzeptanz, die für Jörg Wohlfahrt und die Taxi München eG selbstverständlich ist. ( Dietmar Fund) Bild: Dietmar Fund
Der Kläger wandte sich gegen die Kreditkarten-Akzeptanz, die für Jörg Wohlfahrt und die Taxi München eG selbstverständlich ist. ( Dietmar Fund) Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Taxitarifordnung

Mit einem recht skurrilen Sachverhalt hatte sich der Verwaltungsgerichtshof Bayern (VGH) zu befassen: Ein bei einer Münchener GmbH angestellter Taxifahrer (mit Rechtsanwaltszulassung!) missfiel der Passus in der Nürnberger Taxitarifordnung, wonach auf Fahrgastwunsch im Taxi bargeldlose Zahlung durch Kredit- und Debitkarten zu akzeptieren ist. Deshalb wandte er sich mit einem sogenannten Normenkontrollantrag dagegen und wollte diese Vorschrift für unwirksam erklären lassen.

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Artikel Eine Klage setzt Betroffenheit voraus
Seite 25 | Rubrik Recht & Steuern
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