Konzessionsverlängerung darf versagt werden

Dietmar Fund

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 25. Mai 2018 einen in taxi heute 5/2018 geschilderten Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 8. März 2018 bestätigt. Es hatte die Entscheidung der Hamburger Genehmigungsbehörde für rechtens gehalten, einem Taxiunternehmer die Verlängerung seiner zehn Konzessionen zu verweigern, weil er wiederholt nicht die erforderlichen Nachweise für die Arbeits- und Pausenzeiten seiner Taxifahrer erbracht hatte.

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Artikel Konzessionsverlängerung darf versagt werden
Seite 23 | Rubrik Recht & Steuern
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