Betriebsleiter muss Zuverlässigkeit belegen

Wenn eine GmbH 50 Mietwagen-Genehmigungen beantragt, ist auch die Zuverlässigkeit des Betriebsleiters zu belegen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Ab zehn Mietwagen, Taxis oder Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs muss man beim Genehmigungsantrag auch den Betriebsleitervertrag vorlegen. Bild: Dietmar Fund
Ab zehn Mietwagen, Taxis oder Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs muss man beim Genehmigungsantrag auch den Betriebsleitervertrag vorlegen. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Mietwagen

Eine mit dem Geschäftszweck „Personenbeförderung“ gegründete GmbH wollte gerichtlich festgestellt wissen, dass hinsichtlich ihrer Beantragung von 50 Genehmigungen für Mietwagenverkehr die sogenannte Fiktionswirkung eingetreten war. Rechtlicher Hintergrund dieses Ansinnens ist die Regelung in Paragraf 15 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), wonach eine Genehmigung als erteilt gilt, wenn behördlich über den Antrag nicht innerhalb gewisser Fristen durch Ablehnung entschieden worden ist. Das nennt man dann „fingierte Genehmigung“ oder „fiktive Genehmigung“.

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Artikel Betriebsleiter muss Zuverlässigkeit belegen
Seite 27 | Rubrik Recht & Steuern
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