Arbeitszeit-Aufzeichnungen müssen korrekt sein

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat der Genehmigungsbehörde Recht gegeben, die einem Unternehmer wegen wiederholter schwerer Verstöße bei den Arbeitszeitaufzeichnungen die Verlängerung von zehn Taxikonzessionen versagt hatte.

Dietmar Fund
Konzessionsverlängerung

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 8. März 2018 einen Antrag eines Hamburger Taxiunternehmers abgelehnt, per einstweiliger Anordnung seine zehn Taxikonzessionen zu verlängern. In dem Fall mit dem Aktenzeichen 5 E 956/18 hatte die Genehmigungsbehörde die im November 2017 beantragte Verlängerung der zehn Taxikonzessionen um fünf Jahre abgelehnt.

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Artikel Arbeitszeit-Aufzeichnungen müssen korrekt sein
Seite 21 | Rubrik Recht & Steuern
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