Neues „Grundgesetz“ für die Mobilität

Was für Taxi- und Mietwagenunternehmen wichtig ist, hat Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz zusammengestellt.

Mit den in der Novelle vorgesehenen neuen Verkehrsformen möchte die Politik vor allem die Nutzung privater Pkw zurückfahren. Bild: Ralf Gosch/Adobe Stock
Mit den in der Novelle vorgesehenen neuen Verkehrsformen möchte die Politik vor allem die Nutzung privater Pkw zurückfahren. Bild: Ralf Gosch/Adobe Stock
Dietmar Fund
PBefG-Novelle 2021

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als Grundgesetz für die Mobilität der Menschen und Grundlage für die tägliche Arbeit der Branche, aber auch den Verkehr mit Bussen und Bahnen hat eine äußerst umfangreiche und lange Zeit auch äußerst umstrittene Neufassung erhalten. Der Bundesrat hat am 25. März 2021 den Weg frei gemacht für eine drei Wochen vorher vom Bundestag angenommene Gesetzesempfehlung des Verkehrsausschusses des Bundestages.

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Artikel Neues „Grundgesetz“ für die Mobilität
Seite 12 bis 15 | Rubrik Gewerbepolitik
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