60 Prozent der in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigten pendeln von ihrem Wohn- zum Arbeitsort - in Summe rund 20 Millionen Menschen (1). Die Mehrheit (68 Prozent) nutzt für den Arbeitsweg ein Auto (2) - in vielen Fällen einen Dienstwagen. Wer das Auto, das der Arbeitgeber stellt, auch privat nutzt, muss den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern.