Lassen Sie sich von unseren Fachjournalisten einmal wöchentlich über die wichtigsten aktuellen Entwicklungen der Taxi-Branche informieren, bequem direkt in Ihre Mailbox.
Eigentlich regelt die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“ (BoKraft) im § 25, dass Taxis und Mietwagen auf der Beifahrerseite über zwei Türen verfügen müssen.