Thema des Monats

Wer später fliegt, fährt Taxi

Thema des Monats April 2008

Die EU-Verordnung 261/2004 ist eindeutig: Muss eine Fluggesellschaft Flüge annullieren bzw. werden Anschlussflüge nicht erreicht, hat der Fluggast Anspruch auf anderweitige Beförderung (Art. 8) bzw. auf Betreuungsleistungen (Art. 9). Dazu zählt auch die Pflicht der Airline, die Kosten für den nötigen Taxitransfer zu übernehmen. Auf das Taxigewerbe warten hier Umsätze in Millionenhöhe.
Die jüngste Rechtssprechung zu diesem Thema kam nun vom Landgericht Frankfurt. Ein Kölner Reisender staunte nicht schlecht, als er am Flughafen eintraf und dort erfuhr, dass sein gebuchter Flug erst elf Stunden später starten sollte. Da er diese Zeit nicht am Flughafen verbringen wollte, fuhr er zunächst wieder mit dem Taxi nach Hause. Die Taxikosten muss der Reiseveranstalter tragen, entschied nun das Landgericht Frankfurt (AZ 2-24 S 290/06). Urlauber dürfen auf Kosten des Reiseveranstalters mit dem Taxi nach Hause fahren, wenn sie am Flughafen zu lange auf einen verspäteten Start warten müssen. Das gilt zumindest dann, wenn dadurch keine unverhältnismäßig hohen Taxikosten entstehen, so die Richter. Eine Pflicht, die Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen des Anbieters am Flughafen anzunehmen, gebe es für die Passagiere nicht. Zwar seien die Luftfahrtunternehmen zu solchen Leistungen verpflichtet. Sie hätten jedoch kein Recht, sich bei der Betreuung wartender Passagiere auf diese Leistungen direkt am Flughafen zu beschränken.

Dieses Urteil untermauert noch einmal eine bereits im Jahr 2004 erlassene Verordnung des europäischen Parlaments und Rates, nach der Fluggesellschaften, deren Sitz innerhalb der EU liegt, bei größeren Verspätungen, verpassten Anschlussflügen oder annullierten Flügen die Fluggäste entsprechend betreuen müssen. Das bedeutet, dass im Einzelfall sogar eine Fahrt mit dem Taxi zum eigentlichen Bestimmungsort genehmigt wird oder aber eine Übernachtung im Hotel, falls der nächste Flieger erst am nächsten Tag startet. In diesen Fällen ist der Hoteltransfer natürlich im Preis inbegriffen.

Um welche Summen es dabei für das Taxigewerbe geht, lässt sich am Beispiel des Münchner Flughafens erkennen. Laut einem Bericht des örtlichen Magazins „Taxi News“ rechnen die dortigen Flughafentaxler zwischen 65.000 und 100.000 Euro allein mit der Lufthansa-Gesellschaft ab. Im Gegenwert dieser Summe händigt die Lufthansa in München Fahrgutscheine in Form so genannter Voucher aus, die dann wiederum von den durch Verspätungen oder verpasste Anschlussflüge geschädigten Passagieren gegenüber dem Taxifahrer als bargeldlose Zahlungsmittel verwendet werden. Bei solchen Summen ist es der größten deutschen Fluggesellschaft wichtig, dass man einen Partner unter Vertrag hat, der wiederum die gesamten Voucher einsammelt, die angegebenen Fahrpreise auf Plausibilität überprüft und mit jedem Unternehmer einzeln abrechnet. In München ist dieser Service-Partner die IsarFunk Taxizentrale, die ohnehin die Organisation des Taxiverkehrs am Münchner Airport betreibt und damit bereits vorhandene Strukturen nutzt, um im Wettbewerb mit Mietwagen- oder Reisebusunternehmen die Nase vorn zu haben. In Frankfurt übernimmt diese Funktion die dortige Taxivereinigung, in Köln rechnet die Taxigenossenschaft ab. Drei positive Beispiele, die zeigen, welche Beförderungssummen das Gewerbe an Land ziehen kann, wenn man sich geschlossen und gut organisiert präsentiert.

Angebot der Redaktion für taxi heute Abonnenten: Den genauen Wortlaut der EU-Verordnung 261/2004 „über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und der Annullierung oder großer Verspätung von Flügen“ können wir Ihnen als PDF zur Verfügung stellen.

Anfragen unter redaktion@taxi-heute.de.

(jh)