Sicherheit oder Datenschutz?
Thema des Monats Oktober 2007
Wer in seinem Taxi eine Überwachungskamera anschließt, kann mit den Datenschutzbestimmungen in Konflikt geraten. Es fehlen schlicht und einfach einheitliche Bestimmungen. In Österreich haben Datenschützer und Taxigewerbe einen Kompromiss erarbeitet, der auch für andere europäische Länder Vorbildfunktion haben könnte.
„Die Verhandlungen zogen sich über ein halbes Jahr hin“, beschreibt Magister Robert Riedl den Kampf mit der einheimischen Datenschutzkommission. Doch dann gelang vor etwa drei Wochen der Durchbruch. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen dürfen ab sofort in ganz Österreich Videoüberwachungssysteme eingesetzt werden.
Zunächst einmal dürfen die Aufnahmen nur 24 Stunden lang gespeichert werden. Danach werden sie automatisch gelöscht. Außerdem muss das Aufnahmegerät verplombt sein, so dass der Zugriff nur durch die Polizei möglich ist, nicht durch den Taxiunternehmer. Hat dieser angestellte Fahrer im Einsatz, müssen die wiederum mit der Videoüberwachung einverstanden sein. Der Fahrgast muss über entsprechende Aufkleber darüber informiert werden, dass in diesem Taxi eine Videoüberwachung stattfindet. Für den Taxiunternehmer ist dieser Aufkleber - ebenso wie die gut sichtbar angebrachte Kamera – eine erste Präventionsmaßnahme. Für den Kunden wiederum eine garantierte Sicherheit, dass die Videoüberwachung bei der österreichischen Datenschutzkommission angemeldet ist. Erst mit der Zuteilung einer so genannten DVR-Nummer (Datenverarbeitungsregisternummer) dürfen Kamera und Aufzeichnungsgerät angeschafft werden.
„Mit der nun geltenden Regelung ging es uns vor allem darum, eine Art gesetzliche Basis zu schaffen“, erläutert Obmann Heinrich Frey von der Wirtschaftskammer Wien gegenüber taxi heute. Es bestehe aber keine Pflicht zur Videoüberwachung für die österreichischen Taxiunternehmer.
Letztlich wird es wohl auch eine Kostenfrage sein, wie viele Taxiunternehmer eine solche Form der Überfallprävention nutzen werden. Überwachungsanlagen für den mobilen Einsatz kosten ab 500 Euro und bestehen in der Regel aus einem zigarettenschachtelgroßen Aufnahmegerät und einer Kamera.
In Vorarlberg hoffen Taxiunternehmen auf finanzielle Unterstützung von der Landesregierung. „Etwa 50 Betriebe hätten bereits eine solchen Antrag gestellt“, erzählt Friedrich Lins, Geschäftsführer der Fachgruppe Taxi in der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Wir rechnen damit, dass 2008 der Kauf einer Überwachungsanlage mit 100 Euro vom Land bezuschusst wird. Denn die Bereitschaft zum Einbau sei nicht nur in der Prävention vor Überfällen oder Betrugsdelikten begründet, sondern helfe auch zur Überwachung von Vandalismus. Gerade Taxis mit acht Sitzplätzen würden immer wieder Ziel sinnloser Zerstörung, berichtet Friedrich Lins.
Von solchen zerstörungswütigen Fahrgästen können auch deutsche Taxiunternehmer ein Lied singen, ebenso wie von Übergriffen oder Flucht ohne Bezahlung. Allerdings kann hierzulande der Einbau einer Überwachungsanlage zu datenschutzrechtlichen Problemen führen. Die „Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen“ ist in § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt, gibt aber leider keine Rechtssicherheit. Denn laut Gesetzestext ist eine solche Beobachtung nur dann zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen oder zur Wahrnehmung des Hausrechts bzw. berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke dient. Darüber hinaus dürfen keine Anhaltspunkte bestehen, „dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen“. Gerade letzteres unterliegt der freien Interpretation. Eine genaue Aussage zum rechtmäßigen Einsatz von Videoüberwachungsanlagen in Taxis konnten daher weder der Datenschutzbeauftragte des Bundes noch die für die Ausführung zuständigen Länder machen.
Exemplarisch für die Unsicherheit seien an dieser Stelle die Aussagen der Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Berlin zu nennen. In Hamburg beispielsweise wäre der Einsatz von Überwachungskameras generell erstmal zu überprüfen. Bisher gehe man nicht davon aus, dass solche Systeme im Einsatz sind, da man ansonsten sicher auch Beschwerden aus der Bevölkerung zu bearbeiten hätte. In Berlin wusste die zuständige Datenschutzbeauftragte von einer Regelung aus dem Jahr 2002 zu berichten, nach der Videokameras in Taxis zwar zulässig seien, die Daten aber nur solange gespeichert werden dürften, bis der Fahrgast das Taxi wieder verlässt.
Letztlich wäre es Aufgabe der beiden Taxi-Bundesverbände, in gemeinsamen Gesprächen mit Polizei und den Datenschutzbeauftragten eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer zum legalen Einsatz von Videoüberwachung im Taxi zu finden. Der Weg dazu dürfte ähnlich steinig wie in Österreich werden. Sollte sich die dortige Lösung allerdings bewähren, wäre es schwer nachvollziehbar, warum es in Deutschland nicht ebenso oder ähnlich zu praktizieren wäre.