Thema des Monats

Rabatt auf Befehl

Thema des Monats November 2006

Bekomme ich das Brötchen auch 3 Prozent billiger? Wenn Ihr Bäckermeister diese Frage mit ja beantwortet, ist das seine eigene wirtschaftliche Entscheidung. Wenn die Krankenkasse das von Ihnen verlangt, dann haben Sie als Taxiunternehmer keine Wahl. Denn künftig soll dieser Rabatt den Kassen gesetzlich zustehen. Was so unglaublich klingt, ist tatsächlich wahr. Laut eines aktuell diskutierten Referentenentwurfs soll in den § 133 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ein neuer Absatz 4 eingefügt werden:

„Die Krankenkassen erhalten von den Leistungsbringern einen Abschlag in Höhe von drei von Hundert auf die vertraglich vereinbarten Vergütungen.“

Wie kommt die Politik auf eine solche Idee? Kann sich das Taxigewerbe dagegen wehren? Erstmals aufgetaucht ist die 3 Prozent-Abschlagsregelung im so genannten „Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform 2006“ Anfang Juli. Mit der pauschalen Abschlagsregelung sollen die gestiegenen Kosten für Krankenbeförderungen eingedämmt werden.

Bereits damals gab der Bundesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe BZP erste Gegenstellungnahmen ab. Unter anderem vertrat man die Ansicht, dass mit den bisherigen Maßnahmen zur Gesundheitsreform 2004 das Taxigewerbe bereits an seiner Belastungsgrenze angekommen sei. Die Fahrtkostensteigerungen im Taxi- und Mietwagen seien nicht etwa auf Preiserhöhungen bei den Taxitarifen, sondern auf eine größere Anzahl an notwendigen Krankenfahrten zurückzuführen.
Diese und weitere Argumente brachten Gisela Spitzlei und Michael Müller, die Vorsitzenden des Ausschusses für Krankenfahrten im BZP, auch auf der Verbändeanhörung vor, zu der das Bundesministerium für Gesundheit am 16. Oktober geladen hatte.

Dort führte man unter anderem aus, dass der Abschlag eine unverständliche Einzelmaßnahme gegen das Taxi- und Mietwagengewerbe darstelle. Schließlich würden auch andere Bereiche des Gesundheitssystems erhebliche Kostensteigerungen aufweisen, ohne dass dort eine ähnliche Regelung in Betracht gezogen würde.

Der in den Krankenkassenberichten ausgewiesene deutliche Anstieg der Ausgaben für Fahrtkosten lasse darüber hinaus eines außer Acht: Um das Gesundheitssystem effizienter zu machen, hätten auch die Krankenfahrten eine strategische Bedeutung. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des BZP zu diesem Punkt: „Die wirtschaftlich bestmögliche Auslastung gerade teurer Intensiv- und Gerätemedizin erfordert, Kapazitäten zu bündeln und das Versorgungsnetz auf das erforderliche Mindestmaß auszudünnen. Dadurch wird jedoch – insbesondere im ländlichen Bereich – die Strecke zwischen dem Patienten und seiner Therapieeinrichtung größer. Fahrtkosten sind deshalb keineswegs ein ständig zu kritisierendes Übel, im Gegenteil: Sie sind geradezu überhaupt erst das Instrument, um die angestrebte Effizienzsteigerung zu erreichen.“

Doch nicht nur die sachlichen Argumente sprechen gegen die Abschlagszahlung – auch formalrechtlich sei die geplante Abschlagszahlung höchst fragwürdig, da sie einen Eingriff in die grundgesetzlich zugesicherte Vertragsfreiheit darstelle.

Helfen diese Einwendungen? Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf noch im parlamentarischen Verfahren, wie Andreas Deffner, Pressesprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber taxi heute bestätigte. Mögliche Änderungen würden im Bundestags-Gesundheitsausschuss diskutiert. Viel Hoffnung mag Herr Deffner dem Taxigewerbe aber nicht machen: Nach seiner Kenntnis sei eine Änderung derzeit nicht vorgesehen.

(jh)