Das Frage- und Antwort-Spiel
Thema des Monats Juni 2007
Auf mehrere so genannte „Kleine Anfragen“ hat die Bundesregierung ihre Einschätzung zur Situation im Taxigewerbe kundgetan, während es in Niedersachsen um die Be- und Auswertung der Zollrazzia 2000 in Osnabrück ging. taxi heute skizziert die wichtigsten Aussagen.
Frage der Fraktion „Die Linke“ zur Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage des Taxigewerbes.
Antwort der Bundesregierung: Aufgrund der alle vier Jahre stattfindenden Sondererhebung der Länder über Anzahl und Fahrzeugbestand der Taxi- und Mietwagenunternehmen lässt sich bei der Anzahl der Taxiunternehmen ein steter Rückgang beobachten. Im März 1996 gab es noch 28.135 Taxiunternehmer, im Dezember 2004 waren es nur noch 22.882. Die Zahl der zugelassenen Taxis sank im selben Zeitraum von 52.338 auf 50.027 Fahrzeuge. Die Zahl der Mietwagenunternehmer stieg dagegen von 3.456 auf 4.219 bei 3.537 zugelassenen Mietwagen (3.626 im Jahr 1996).
Frage der Fraktion „Die Linke“: Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Unterschiede in der ökonomischen Situation von Taxibetrieben in städtischen Ballungsgebieten und ländlichen Regionen?
Diese Frage wird von der Bundesregierung verneint. Eine Untersuchung, um darüber Daten zu bekommen, sei nicht vorgesehen.
Frage der Fraktion „Die Linke“: Ist die Bundesregierung bereit, hinsichtlich gleicher Marktchancen im Beförderungsgewerbe auch für Mietwagen eine Zulassungsüberprüfung ähnlich dem § 13, Abs. 4 PBefG einzuführen?
Auch das verneint die Bundesregierung mit dem Hinweis, die bestehenden Zulassungsbeschränkungen für das Taxigewerbe dienten nicht wettbewerbswirtschaftlichen Zielen, sondern würden nur der Überprüfung der Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes Rechnung tragen.
Frage der Fraktion „Die Linke“, in welchem Maße und mit welchem öffentlichen Mitteln Langzeitarbeitslose ermuntert werden, in diesem prekär gewordenen Arbeitsmarkt eine berufliche Existenz aufzubauen.
Zu dieser Frage verweist die Bundesregierung auf das Einstiegsgeld (ESG), sonstige Weitere Leistungen (SWL) oder auf den Eingliederungszuschuss, betont aber auch, dass die Bundesagentur für Arbeit weder die Existenzgründung noch die Aufnahme einer Tätigkeit im Taxigewerbe in nennenswertem Umfang fördere. Der Erwerb des Taxischeins sei nicht Gegenstand der Bildungszielplanung in den Arbeitsgemeinschaften. Deshalb werde der Erwerb des Taxischeins nur in Einzelfällen als „Sonstige Weitere Leistung“ nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II gefördert.
Frage der Fraktion „Die Linke“ und der FDP-Fraktion, ob und wann eine Novellierung des Eichgesetzes geplant ist.
Hier gibt es positive Kunde für die Taxiunternehmer. Laut Antwort der Bundesregierung soll das Eichrecht dereguliert und an die technische Entwicklung angepasst werden. Man werde deshalb alle dem Eichrecht unterfallenden Messgeräte, darunter auch Taxameter, daraufhin überprüfen, inwieweit es ausreiche, diese nur im Hinblick auf das erstmalige Inverkehrbringen zu prüfen oder zumindest die Fristen für die Nacheichung zu flexibilisieren.
Frage der FDP-Fraktion: Was beabsichtigt die Bundesregierung, gegen illegale Beschäftigung im Taxi- und Mietwagengewerbe und gegen illegale Personenbeförderer zu unternehmen?
Bei dieser Frage verweist die Bundesregierung auf die „interministerielle Arbeitsgruppe“ zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Taxi- und Mietwagenbranche. Dort prüfe man derzeit geeignete Maßnahmen, die für steuerliche Zwecke und für die Bekämpfung von Schwarzarbeit notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Frage der FDP-Fraktion nach einem elektronischen P-Schein, der auch Angaben zum Arbeitgeber, den Sozialversicherungsträgern und die Personalausweisnummer enthält?
Solch einen P-Schein wird von der Bundesregierung nicht befürwortet, da diese Angaben für die Eignung als Grundlage für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ohne Bedeutung sind. Außerdem würde jede Änderung der Daten den bürokratischen Aufwand erhöhen.
Frage der FDP-Fraktion nach einer unbefristeten Taxigenehmigung.
Diese Frage verneinte die Bundesregierung. Eine befristetet Erteilung von Genehmigungen sei notwendig, um eine regelmäßige Überprüfung der Genehmigungsvoraussetzungen zu erreichen.
Frage der FDP-Fraktion: „Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Farbfestlegung von Taxifahrzeugen?“
Die Bundesregierung will die bisherige Regelung beibehalten. Den wissenschaftlich begleiteten Feldversuch zur Farbfreigabe in Baden-Württemberg kann von der Bundesregierung nicht qualitativ bewertet werden, da nicht alle Daten des Feldversuchs, sondern nur zusammengefasste Ergebnisse publiziert wurden.
Frage der FDP-Fraktion nach einer Ausweitung der Werbeflächen.
Dies sei derzeit nicht beabsichtigt, da man die Erkennbarkeit eines Taxis als vordringlich ansehe.
Zur im Jahr 2000 in Osnabrück durchgeführten Taxirazzia verlangte die SPD-Landtagsabgeordnete Alice Graschtat von der Landesregierung von Niedersachsen konkrete Aussagen über die Ergebnisse der eingeleiteten Ermittlungen.
Allerdings konnte die befragte Landesregierung nicht alle angefragten Zahlen nennen, da man über diese schlicht und einfach nicht verfüge. So konnten beispielsweise weder über die Anzahl der verhängten Bußgelder noch über deren Gesamtsumme konkrete Angaben gemacht werden, da dies für die Strafverfolgung nicht relevant war. Nur die Zahlen der bei der damaligen Aktion federführenden Hauptzollverwaltung helfen, einen „Eindruck über die Ermittlungsergebnisse zu vermitteln“. Allerdings verweist die Landesregierung in diesem Zusammenhang auch darauf, dass besagte Aufstellungen „nicht immer schlüssig erscheinen“.
Frage von Frau Graschtat zur Höhe der damals ermittelten Schadenssumme.
Laut Hauptzollverwaltung beträgt der Gesamtschaden 7.469.940 Euro. Allein vier Millionen davon gehen zu Lasten der Sozialversicherung, 2,7 Millionen Schaden durch nicht bezahlte Steuern, 526.100 Euro sind zu Unrecht erhaltenes Arbeitslosengeld.
Von insgesamt 543 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden 445 Ermittlungsverfahren eingestellt. Davon 172 gegen Auflagenerfüllung, 114 wegen Geringfügigkeit und 142 Fälle, weil sich ein hinreichender Tatverdacht nicht begründen ließ.
90 Ermittlungsverfahren wurden mit Strafbefehl oder Urteil abgeschlossen. Ein Verfahren endete mit einem Freispruch. Die Höhe der dabei verhängten Geldstrafen und -auflagen betrug 143.177 Euro.
Als Folge der Untersuchungen wurden durch die Stadt Osnabrück 32 Taxikonzessionen entzogen bzw. nicht neu erteilt.
Die genauen Wortlaute der Anfragen sowie der Antworten im PDF-Format können Sie bei der Redaktion unter redaktion@taxi-heute.de anfordern.