Thema des Monats

Das doppelte Finanzamt

Thema des Monats Mai 2008

Hamburgs Genehmigungsbehörde schaut seinen Taxiunternehmern gehörig auf die Finger: Seit Januar werden bei Konzessionsverlängerungen bzw. Betriebsprüfungen auch Schichtzettel und Kassenbücher überprüft. Schwere Verstöße gegen abgabenrechtliche Pflichten hätten nicht nur allein das Finanzamt zu interessieren, heißt es in einem Schreiben.
Damit reagiert die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) auf die Beobachtungen einer in Auftrag gegeben Untersuchung, wonach die von manchen Taxiunternehmern angegebenen Umsatzerlöse nicht plausibel zu den Kilometerleistungen der eingesetzten Taxis bzw. zur Kostenstruktur seien. Diese „Unplausibilität“ hätte sich dann bei eigens durchgeführten Betriebsprüfungen teilweise bestätigt, meinte ein Sprecher der Behörde gegenüber taxi heute.
Daher sieht sich die Behörde nun verstärkt in der Verantwortung, den Taxiunternehmern mehr auf die Finger, genauer gesagt auf die Schichtzettel und in die Kassenbücher zu schauen.

Taxibetriebe, die zumindest einen Fahrer neben dem in der Regel selbst fahrenden Unternehmer beschäftigen, müssen künftig bei allen Erneuerungs- und Erweiterungsanträgen mindestens die Schichtzettel aus dem Jahr 2008 und auch der Vorjahre vorlegen. Auf den Schichtzetteln muss neben dem Namen und der Arbeitszeit des Fahrers auch das amtliche Kennzeichen des Taxis und der Stand des Kilometerzählers zu Schichtbeginn und zum Schichtende notiert sein. Außerdem sollen die üblichen Aufzeichnungen des Taxameters aufgeführt sein: Summe der Total- und Besetztkilometer, Anzahl Touren sowie die Summe der Einnahmen mit und ohne Taxameter.

In einem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben an die Hamburger Taxiunternehmen verweist die BSU in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom Februar 2004, in dem die höchsten Finanzrichter genaue Einzelheiten definierten, was ein solcher Schichtzettel für Angaben zu enthalten habe. Dort sei aus Sicht der BSU auch eindeutig definiert, dass mit dem Stand der Kilometer nicht der Taxameter gemeint sei, sondern immer der Kilometerstand des Fahrzeugs.

Auch Unternehmen, die mit dem Key-System abrechnen, bei dem die Daten aus dem Taxameter unmittelbar in den PC eingelesen werden, müssen solche Schichtzettel führen. Es sei „nach Erörterungen mit den Verbandsvertretern und Unternehmern unstrittig, dass die Daten, die aus dem Key-System in die Bürosoftware eingespielt werden, mit einer Ergänzungssoftware oder anderen Mitteln auch in der Gesamtheit verändert werden können. Das wäre ein Verstoß gegen die Ordnungsvorschriften des § 146 (4) Abgabenordnung“, argumentiert die Hamburger Genehmigungsbehörde.
Von der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfrist (6 Jahre) von Schichtzetteln sind Einwagenunternehmer, die keine Fahrer beschäftigen, nicht betroffen. Trotzdem gelte laut BSU auch hier grundsätzlich die Aufzeichnungspflicht. Allerdings reicht es bei Einzelunternehmern aus, wenn die Einnahmen als Tagessumme in einem Kassenbericht täglich festgehalten werden.

Für die Behörde ist dieses Engagement mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Marco Meyenborg, Teamleiter des Fachbereichs Taxi innerhalb der BSU, steht dafür kein zusätzliches Personal zur Verfügung. „Wir müssen einfach flexibler arbeiten“, erklärt er gegenüber taxi heute. Wenn viele Genehmigungsanträge vorlägen, müsse man eben Überstunden machen, die dann wiederum zu ruhigeren Zeiten abgebaut werden.
Man achte bei den Überprüfungen auf die Plausibilität, ohne genauer ins finanzrechtliche Detail zu gehen. Das übernehme bei ersten Verdachtsmomenten dann die von der BSU informierte Finanzbehörde.

Insgesamt wolle man mit diesen Kontrollen die Qualität und das Image des Taxigewerbes verbessern, die Steuer- und Abgabenehrlichkeit fördern und so für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Man wolle den Unternehmen den Rücken stärken, die sich an ihre unternehmerischen Pflichten halten.

Hamburger Taxikollegen begrüßen diese Initiative. Sie erhoffen sich dadurch einen weiteren Rückgang der angemeldeten Konzessionen. Anders als in fast allen anderen Großstädten (Ausnahme Berlin) gibt es in Hamburg keine gesetzlich vorgeschriebene Konzessionsbeschränkung. Trotzdem sei die Zahl der Konzessionen in Hamburg von über 4.000 zugelassenen Taxis im Jahr 2000 auf aktuell unter 3.500 Taxis gesunken. Seit Beginn des verschärften Genehmigungsverfahrens im Herbst 2006 fahren 230 Taxis weniger auf Hamburgs Straßen.

Der Markt regelt sich hier von selbst und drängt wohl vor allen Dingen die unzuverlässigen Taxiunternehmen aus der Branche. Ein Effekt, auf den viele Taxikollegen in ganz Deutschland auch in ihrer Region hoffen. Schade, dass außer der Hamburger BSU kaum eine Genehmigungsbehörde in Deutschland ihre Aufgaben so ernst nimmt.

(jh)