Das Aus für gelbe und rote Taxis?
Thema des Monats August 2009
Berlin und Hannover machen den Anfang, Ab dem 1. Januar 2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette in den Innenstadtbereich fahren. Weitere Städte könnten diesem Beispiel folgen. Bedeutet dies, dass Taxiunternehmer mit älteren Fuhrparks künftig sprichwörtlich außen vor bleiben?
Die Einführung von Umweltzonen in den Großstädten war von Beginn an sehr umstritten. Gespannt warteten Gegner und Befürworter daher auf die ersten juristischen Bewertungen.
Das Verwaltungsgericht in Hannover beispielsweise musste im April klären, ob die Umweltzonen, wie sie rund 30 deutsche Städte eingeführt haben, die Luft tatsächlich verbessern. Die Anhörung von Sachverständigen ergab dabei, dass die mit der Einführung von Umweltzonen ausgelöste Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern in der Summe zu einer Verbesserung der Luftqualität führt. Zwar hätten die eingeführten Fahrbeschränkungen auf die Feinstaubbelastung wenig Einfluss, ausschlaggebend für eine Rechtmäßigkeit der Umweltzone sei aber vor allem die um bis zu 15 Prozent reduzierte Stickstoffdioxid-Belastung. Die Richter folgten dieser Argumentation und wiesen in ihrem Urteil die Klagen eines Handwerkers und einer Rentnerin aus Hannover gegen die Fahrverbote für abgasreiche Autos ab (Az. 4 A 5211/08 und Az. 4 A 5289/08).
„Das Urteil wird zu einer Verschärfung aller anderen Umweltzonen in Deutschland führen. Es ist davon auszugehen, dass neben Hannover und Berlin nun in einer ganzen Reihe weiterer Umweltzonen ab dem 1.1.2010 die Einfahrt für Fahrzeuge mit roten und gelben Plaketten verboten wird“, vermutet Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). In der Tat sind Berlin und Hannover diesen Schritt schon gegangen.
In der Hauptstadt dürfen ab kommendem Januar nur noch Autos mit einer grünen Plakette in den Innenstadtbereich einfahren. Grundsätzlich - denn der Senat hat auch einige Ausnahmeregelungen beschlossen. So können sich Besitzer von Dieselfahrzeugen mit gelber Plakette vorerst ein weiteres Jahr in der Umweltzone bewegen, wenn es keine Rußpartikelfilter für das Modell gibt. Voraussetzung ist eine entsprechende Bescheinigung des TÜV oder der Dekra, die rund 40 Euro kosten soll und ab Oktober erhältlich sein wird. Sie muss ab dem kommenden Jahr in der Umweltzone mitgeführt werden bzw. beim Abstellen des Autos sichtbar ausliegen. Aber damit nicht genug: Die Bescheinigung ist jährlich zu verlängern – damit niemand weiter ohne Filter fährt, obwohl zwischenzeitlich einer auf den Markt gekommen ist.
Gewerbetreibende wie z.B. Taxiunternehmer, deren Fahrzeug die gelbe Plakette erhalten hat und auf „grün“ aufgerüstet werden könnte, haben die Möglichkeit, eine gebührenpflichtige Einzelausnahme bei einem der zuständigen Bezirksämter zu beantragen. Das gilt auch für Unternehmer, die noch „rote“ Fahrzeuge im Fuhrpark haben. Sie müssen allerdings belegen können, dass eine Nachrüstung für sie wirtschaftlich nicht vertretbar ist bzw. ihre Existenz gefährdet. Detaillierte Informationen zu den Neuregelungen der Berliner Umweltzone finden Sie hier.
Ganz ähnlich sehen die Restriktionen aus, die ab Januar für die Umweltzone in Hannover gelten. Auch dort haben ab diesem Zeitpunkt nur noch Fahrzeuge mit grünem Pickerl Zufahrt. Ausnahmen können hier nur geltend gemacht werden, wenn für ein Fahrzeug kein Partikelfilter angeboten wird oder wenn eine Nachrüstung bzw. ein Neukauf wirtschaftlich unmöglich ist. Mehr zur den Ausnahmeregelungen für Hannover können Sie hier nachlesen.
Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, wie zügig andere Städte ihre Luftreinhaltepläne umsetzen und ihre Umweltzonen „scharf stellen“. Bald könnte es auch andernorts schneller als bislang geplant heißen: „Zufahrt nur noch mit grüner Plakette“. Da sollte es für Taxler, die noch mit „gelb“ oder gar „rot“ unterwegs sind, eine Überlegung wert sein, ihr Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüsten zu lassen. Dies ist bei allen gängigen Taximodellen für rund 500 bis 700 Euro möglich. Hinzu kommt: Seit dem 1. August 2009 erhalten Fahrzeughalter einen Barzuschuss in Höhe von 330 Euro, wenn sie in ihren Diesel einen Rußpartikelfilter einbauen lassen. Bisher erhielten Fahrzeughalter die 330 Euro auf die Kfz-Steuer gutgeschrieben, so dass der Bonus erst verzögert wirksam wurde. Alternativ zum Sofortzuschuss gilt die Steuergutschrift auch weiterhin.
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