Vorfahrt für Falschfahrer

Dieses Urteil wird viele Taxifahrer ärgern: Auch wenn ein Radler einen Radweg in die verkehrte Richtung benutzt, hat er auf einer bevorrechtigten Straße Vorfahrt.
Redaktion (allg.)
Das hat das Amtsgericht München in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden. Zu zwei Dritteln muss der Autofahrer die Reparaturkosten selbst tragen. Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer nach rechts abbiegen wollen. Die Radlerin, die ihm auf dem Radweg der Vorfahrtsstraße in falscher Richtung entgegenkam, sah er zwar, schätzte aber ihre Entfernung falsch ein. Er bog ab, ohne sie im Auge zu behalten. Bei dem folgenden Zusammenstoß entstand an dem Wagen ein Schaden von rund 2.500 Euro. Die Radfahrerin weigerte sich, die Reparaturkosten zu übernehmen, da der Autofahrer ihre Vorfahrt missachtet habe. Die Amtsrichterin erklärte den Autofahrer zu zwei Dritteln für schuldig, da er die Radlerin habe kommen sehen und grundsätzlich eine größere Gefahr von seinem Auto als von dem Fahrrad ausgehe. Die Radfahrerin sei aber mitschuldig und müsse deshalb ein Drittel des Schadens übernehmen. Sie habe nicht in die falsche Richtung und zudem nicht einfach weiterfahren dürfen, als sie das Auto kommen sah. Das Urteil ist rechtskräftig. Amtsgericht München, Urteil vom 05.06.2009, 343 C 5058/09 Foto: Pixelio / Elisabeth Patzal
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